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St.Ionen ;-)

Eine Sanktion (v. franz. sanction; aus lat. sanctio, „Heilung“, „Anerkennung“, „Bestätigung“, „Billigung“, „Strafandrohung“; zu sancire, „heiligen“, „unverbrüchlich festsetzen“, „bei Strafe androhen“; die Verbform sanktionieren bedeutet daher die Billigung einer Handlung) ist die Erteilung der Gesetzeskraft. In der Regel ist (im Plural) juristisch die durch Gesetze angedrohte Strafmaßnahme gemeint, die darauf ausgerichtet ist, konkrete Aktionen zu unterbinden und damit Normen durchzusetzen.

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